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Grundlagen des Arbeitsrechts 3 – intensiv Teil 2
30. Juni 2017
295,00€Dozentin:
Annett Stute, Fachanwältin für Arbeitsrecht
Beschreibung:
Ein Arbeitsverhältnis ist in der Regel ein auf Dauer angelegtes Rechtsverhältnis. Dennoch kann sich der Bedarf nach Beendigung dieses Rechtsverhältnisses unterschiedlich motiviert und initiiert ergeben. Die Herausforderung, die vielen rechtlichen Hürden bei der Beendigung kirchlicher Arbeitsverhältnisse ernst zu nehmen, den systematischen Weg, diese Hürden zu bewältigen, rechtlich richtige Entscheidungen unter Beteiligung der Mitarbeitervertretung zu fällen und deren rechtliche und prozessuale Auswirkungen zu kalkulieren soll Ihnen mit diesem Seminar vermittelt werden.
Zielgruppe:
Dienststellenleitungen, Geschäftsführungs- und Personalverantwortliche
Inhalte:
– Beendigung des Arbeitsverhältnisses – Befristung des Arbeitsverhältnisses – Aufhebungsvertrag – Kündigung · betriebsbedingt – Sonderkündigungsschutz |
Zusatzinformationen:
Maximale Teilnehmerzahl: | 25 Teilnehmer |
Veranstaltungsdauer: | Beginn: 9.00 Uhr Ende: 17.00 Uhr 6 Zeitstunden/8 Unterrichtsstunden zzgl. Pausen |
Kosten: | 295,00 € incl. Umsatzsteuer je Teilnehmer
im Preis enthalten: ein Seminar in angenehmer Atmosphäre, aktuelles Fachwissen leicht und verständlich, umfangreiches Skript mit vielen Beispielen und Fällen untermauert mit Rechtsprechung sowie eingearbeiteter Präsentation, Mittagessen, Tagungsgetränke und Pausenverpflegung |
Veranstaltungsort: | Erfurt Der genaue Veranstaltungsort wird entsprechend der Teilnehmerzahl eine Woche vor Seminarbeginn mitgeteilt. |
Hinweise:
Die von uns eingesetzten Dozenten werden die Fortbildungen unabhängig von Verbandsinteressen bzw. gewerkschaftlichen Interessen durchführen.
Wir bieten Ihnen auf Anfrage an, Mitarbeitervertretungsmitglieder und Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit Geschäftsführungsverantwortung und/oder Personalverantwortung gemeinsam zu dem vorgenannten Themenkreis, aber auch zu von Ihnen gewünschten arbeitsrechtlichen oder personalwirtschaftlichen Themen, an von Ihnen gewählten Veranstaltungsorten nach gesonderter Vereinbarung fortzubilden.
Wir sind auch dazu bereit, nach gesonderter Vereinbarung mit Ihnen Fortbildungsveranstaltungen als „Inhouse-Seminare“ durchzuführen. Diese Art der Fortbildungsorganisation ist kostengünstig, da Veranstaltungsräume und Unterbringung sowie Verpflegung der Teilnehmer nicht gesondert kostenpflichtig durch uns organisiert werden muss. In diesen Fällen obliegt dem Auftraggeber die Organisation der Veranstaltungsräume, der Veranstaltungstechnik und der Verpflegung. Alle gesondert vereinbarten Seminare können mit einem Kommunikations-/ Konfliktbewältigungstraining verbunden werden. Dies empfiehlt sich, um eine sachliche Kommunikation mit dem Ziel einer Lösung einer Konfliktsituation zu bewirken oder derartige Situationen profilaktisch zu trainieren.
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