- Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden.
Grundlagen des Arbeitsrechts 2 – intensiv Teil 1
31. März 2017 - 1. April 2017
444,00€Dozentin:
Annett Stute, Fachanwältin für Arbeitsrecht
Beschreibung:
Bestehende Arbeitsverhältnisse leben, atmen und entwickeln sich. Dies kann mit Anpassungen oder Änderungen verbunden sein. Lebende Arbeitsverhältnisse sind von Rechten und Pflichten der Dienstgeber und der Dienstnehmer geprägt. Unter Berücksichtigung der gemeinsamen Aufgabe der Mitarbeitervertretung und des Dienstgebers, zum Wohle der Belegschaft und der Dienststelle, die Dienststelle weiterzuentwickeln und die Arbeitsverhältnisse im Rahmen des rechtlich zulässigen entsprechend zu gestalten, ist Ziel dieses Seminars.
Zielgruppe:
Mitarbeitervertretungsmitglieder
Inhalte:
– Allgemeines zum Dienstvertrag – Form des Dienstvertrages – „Dienstgemeinschaft“ – Fürsorgepflicht des Dienstgebers – Direktionsrecht – Allgemeine/besondere Dienstpflichten – Einstellung – Versetzung/Abordnung – Arbeitszeit – Beschäftigungszeit – Eingruppierung/Tarifautonomie – Dienstvereinbarung zur Sicherung der Leistungsangebote – Erholungsurlaub |
Zusatzinformationen:
Maximale Teilnehmerzahl: | 25 Teilnehmer |
Veranstaltungsdauer: | 1. Seminartag Beginn: 9.00 Uhr Ende: 17.00 Uhr
2. Seminartag Beginn: 9.00 Uhr Ende: 12.30 Uhr 9 Zeitstunden/12 Unterrichtsstunden zzgl. Pausen |
Kosten: | 444,00 € incl. Umsatzsteuer je Teilnehmer
im Preis enthalten: ein Seminar in angenehmer Atmosphäre, aktuelles Fachwissen leicht und verständlich, umfangreiches Skript mit vielen Beispielen und Fällen untermauert mit Rechtsprechung sowie eingearbeiteter Präsentation, Mittagessen am 1. Seminartag, Tagungsgetränke und Pausenverpflegung an beiden Seminartagen |
Veranstaltungsort: | Erfurt Der genaue Veranstaltungsort wird entsprechend der Teilnehmerzahl eine Woche vor Seminarbeginn mitgeteilt. |
Hinweise:
Die von uns eingesetzten Dozenten werden die Fortbildungen unabhängig von Verbandsinteressen bzw. gewerkschaftlichen Interessen durchführen.
Wir bieten Ihnen auf Anfrage an, Mitarbeitervertretungsmitglieder und Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit Geschäftsführungsverantwortung und/oder Personalverantwortung gemeinsam zu dem vorgenannten Themenkreis, aber auch zu von Ihnen gewünschten arbeitsrechtlichen oder personalwirtschaftlichen Themen, an von Ihnen gewählten Veranstaltungsorten nach gesonderter Vereinbarung fortzubilden.
Wir sind auch dazu bereit, nach gesonderter Vereinbarung mit Ihnen Fortbildungsveranstaltungen als „Inhouse-Seminare“ durchzuführen. Diese Art der Fortbildungsorganisation ist kostengünstig, da Veranstaltungsräume und Unterbringung sowie Verpflegung der Teilnehmer nicht gesondert kostenpflichtig durch uns organisiert werden muss. In diesen Fällen obliegt dem Auftraggeber die Organisation der Veranstaltungsräume, der Veranstaltungstechnik und der Verpflegung. Alle gesondert vereinbarten Seminare können mit einem Kommunikations-/ Konfliktbewältigungstraining verbunden werden. Dies empfiehlt sich, um eine sachliche Kommunikation mit dem Ziel einer Lösung einer Konfliktsituation zu bewirken oder derartige Situationen profilaktisch zu trainieren.
Sprechen Sie uns an!