Unser Fortbildungsinstitut wurde Anfang 2011 gegründet.
Es handelt sich um ein neutrales Fortbildungsinstitut, das weder in einer rechtlichen noch einer tatsächlichen Abhängigkeit zu kirchlichen, diakonischen, caritativen Organisationen bzw. Rechtsträgern, Gewerkschaften oder politischen Organisationen steht. Diese Neutralität ist uns wichtig. Sie schafft Raum für offene Diskussionen und Fragen und sorgt damit für eine Basis, um das kirchliche Arbeitsrecht und dessen Ursprünge zu verstehen.
Gewachsen ist das Fortbildungsinstitut aus der Rechtsanwaltskanzlei Stute Rechtsanwälte.
In unserer Rechtsanwaltskanzlei arbeiten wir seit vielen Jahren mit kirchlichen Einrichtungen und deren Mitarbeitervertretungen zusammen. Aus dieser Tätigkeit heraus, insbesondere der fachanwaltlichen Tätigkeit im Arbeitsrecht, ist uns die Wahrung und Stärkung der Kooperation der Arbeitgeber mit den Mitarbeitervertretungen im Sinne der Dienstgemeinschaft ein Anliegen. Auch eine funktionierende Dienstgemeinschaft schließt Konflikte nicht aus.
Konflikte lassen sich lösen, ohne die Dienstgemeinschaft oder die Pflicht zur Kooperation zu verletzen. Dies setzt voraus, dass die Verhandlungspartner über gleiches fachliches Wissen und gleiches Training der Konfliktbewältigung verfügen.
Diese Kompetenzen zur Wahrung und Stärkung einer motivierten Dienstgemeinschaft wollen wir Ihnen gerne zur gemeinsamen Erfüllung des kirchlichen Sendungsauftrages vermitteln.